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NATURA 2000 Verträglichkeitsuntersuchung

Rothenmoor / Hofstelle Sagel

Arten aus der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sind europarechtlich geschützt, weshalb für spezifische Gebiete mit zentralen Vorkommen dieser Arten FFH-Managementpläne angefertigt werden. Wird ein Projekt in oder an einem solchen Gebiet geplant, ist eine Verträglichkeitsprüfung notwendig, wonach die Verträglichkeit des Projekts mit den Schutzzielen dieses FFH-Gebietes abgeprüft wird. Ist zudem ein europäisches Vogelschutzgebiet potenziell vom Projekt betroffen, muss die Verträglichkeit des Projekts auch gegenüber diesen Vogelarten geprüft werden. Zusammengefasst heißt es NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung, die wir hier für ein Projekt mit herrlichstem Frühjahrsblühaspekt durchgeführt haben.

Leberblümchen
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