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Landschaftsplan als vorteilhafte Parallelplanung

Der Landschaftsplan soll kein verzichtbarer Luxus, sondern eine grundlegende Investition in die zielgerichtete und dabei nachhaltige umweltverträgliche Entwicklung sein (vgl. Bönsel 2002).

Grundlagen zum Landschaftsplan werden im BNatSchG und den Länder-Naturschutzgesetzen geregelt. Leitgedanken z.B. für Mecklenburg-Vorpommern hat das Umweltministerium M-V erarbeiten lassen. Entscheidend für die Akzeptanz eines solchen kommunalen Planes ist, dass der Landschaftsplan deutliche Vorteile für eine Kommune bringt.

Landschaftsplan = Schirminstrument = Vorteilskonglomerat

Ein Landschaftsplan bringt allerdings nur Vorteile, wenn er vorausschauend und verantwortungsbewusst die Entwicklungen mit beeinflusst, also nicht konfliktscheu, sondern konfliktlösend in die kommunale Bauleitplanung integriert wird.

Mit Blick auf die europäischen Umweltrichtlinien (FFH-RL, Vogelschutz-RL, Wasserrahmen-RL, SUP-RL, UVP-Artikelgesetz) lassen sich mit einem qualifizierten Landschaftsplan Finanzen einsparen.

Qualifizierte Planziele entwickeln sich immer aus der Synthese der Landschaftskomponenten Boden, Wasser, Landschaftshistorie, Fauna, Flora, Erholungsnutzung und Landschaftsnutzungen.

Nachvollziehbar und attraktiv für die Bevölkerung sind die Ziele aber nur, wenn sie ortspezifisch und nicht überregional angepasst sind. So wird der Erhalt von naturschutzrelevanten und wertvollen Lebensräumen immer mit dem Erhalt einer touristisch attraktiven Kulturlandschaft und der damit verbunden Infrastruktur gekoppelt.

Konkrete Maßnahmen werden aus Sicht des Naturschutzes, aber eben auch aus Sicht des Erholungssuchenden beschrieben. Ein offener naturnaher Bach ist nicht nur für den Naturschutz wichtig, sondern für die Retention, die Filterwirkungen und das reizvolle Landschaftsbild. Eine Hecke entlang eines unasphaltierten Weges ist nicht nur für den Neuntöter (geschützt nach EU-Vogelschutz-RL) von Bedeutung, sondern sichert langfristig dieses Infrastrukturelement für die Erholungssuchenden.

Maßnahmenkarte

In einer Maßnahmenkarte sind solche Maßnahmen flächenscharf dargestellt. Die codierten Projekte werden in beigefügten Maßnahmenblättern beschrieben. Um dem häufig genannten Problem der Nachvollziehbarkeit, der fehlenden konkreten Formulierungen und vor allem dem zu erwartenden finanziellen Rahmen vorzubeugen, ist das Maßnahmenblatt nach  Ausgangszustand, Zielzustand, bautechnische Ausführung, potentielles Kompensationsflächenäquivalent und Kostenschätzung aufgeteilt. Weitere Informationen z.B. für MV finden Sie im Leitfaden für kommunale Landschaftsplanung in Mecklenburg-Vorpommern.

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