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Eingriffsregelung - Bewertung einzelner Schutzgüter

"Eingriff-Ausgleich-Bilanz"

Jeder Eingriff wird nach deutschen Recht entsprechend dem dreistufigen Verfahren – Vermeidung – Verminderung – Ausgleich – kompensiert. Bei diesem Planungsschritt sind allerdings mehrere Aspekte im Naturhaushalt zu beachten, wie z.B. der Artenschutz.

So hat die Bauleitplanung nach § 1 BauGB nicht nur die Aufgabe eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, sondern muss bei der Aufstellung eines B-Plans die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen. Um diesen Anforderungen vollständig gerecht zu werden, wird unter anderem häufig die Vogelwelt erfaßt und bewertet, je nach Biotopausstattung im Vorhabensgebiet auch andere faunistische oder floristische Aspekte.

Die Bewertung zielt auf die natürliche und historisch gewachsene Vielfalt ab. Diese ergibt sich z.B. aus den ökologischen Konstellationen der vorkommenden Nestgilden, Anzahl der Reviere, den Abundanzen der Arten, der relativen Häufigkeit und der Gruppendominanz. Verminderungen von Eingriffen oder Vorschläge für mögliche Ausgleichsmaßnahmen lassen sich dann z.B. für die einzelnen Nestgilden definieren.

Auf den Punkt gebracht, wird jeder Eingriff in den Naturhaushalt multifunktional betrachtet und in dieser Hinsicht dann gleichfalls der Ausgleich.

Sie haben Interesse an der Bewertung Ihres Schutzgutes?

Lassen Sie uns jetzt darüber sprechen!

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