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Bauleitplanung / UPVG / Grünplanung

Unterschiedlichste Prüfungen nach UVPG
Eingriffsregelung nach BNatSchG/LNatSchG

Nach den Anlagen zum UVPG können bauleitplanerische Projekte in den Anwendungsbereich des UVPG fallen. Hier geben Grenzwerte die Art und Weise der Prüfung vor.

Wird das Vorhaben (Projekt) obligat, ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach dem Stufensystem: Vermeidung, Minimierung und Ausgleich anzuwenden (BNatSchG).

Nach diesem Prüfsystem wird der Umfang und die Art der Ausgleichsmaßnahmen bestimmt. In der Regel wird dies in einem Grünordnungsplan (GOP) mit entsprechender Detailschärfe für die anschließenden Festsetzungen im B-Plan dargestellt (Unterschiede in den Länder-Naturschutzgesetztes). Dabei orientiert sich die Prüfung des Bestandes vorrangig an den Biotoptypen (Bestandsplan).

Die Vorschläge zum Ausgleich beinhalten alle Schutzgüter bei Berücksichtigung der neuesten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse zur Funktionalität eines Ökosystems und der Bedürfnisse des Menschen in der Landschaft (Gestaltungsplan).

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